Antragsfrist endet am 31. Mai.

Antragsfrist endet am 31.05.

Förderung der Übungsarbeit in Vereinen

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen - Frist bis Ende Mai

08.05.2025

Hinweis zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen 2025 durch das Land NRW - Antragsfrist endet am 31. Mai.

Die Staatskanzlei NRW stellt für das Jahr 2025 insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung. Anträge können noch bis bis zum 31. Mai 2025 über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine in NRW, die Mitglied im zuständigen Fach- und Stadtsportbund sind und u. a. anerkannte Übungsleitungen einsetzen sowie aktive Kinder- und Jugendarbeit leisten. Gefördert werden insbesondere Übungsgruppen im Bereich Breitensport und Nachwuchsförderung.

 

   

   

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