Präambel
1. Geltungsbereich
2. Organisation
3. Allgemeine Teilnahmebedingungen, Altersgruppen
4. Turniere
5. Spielberechtigungen in den Mannschaften
6. Spielklassen, Auf-und Abstiegsregelungen
7. Mannschaftsmeldungen
8. Mannschaftsaufstellungen
9. Durchführung der Mannschaftswettspiele
10. Wertung der Mannschaftsspiele
11. Anwendung der DTB-Verhaltenskodex, Spielpausen und andere Eingriffe in den Wettkampf
12. Ordnungsgelder
13. Proteste, Beschwerden
Präambel
Die WO lässt den Bezirken bestimmte Freiheiten, um den unterschiedlich gewachsenen Strukturen Rechnung zu tragen; andererseits soll sie Gemeinsamkeiten sicherstellen, wo es gilt, die Besonderheiten im Jugendbereich zu berücksichtigen. Kernpunkte dieser WO sind:
* Regelungen zu den Jugendturnieren mit Ranglistenwertung.
* Einheitliche Bezeichnung der Konkurrenzen
* Einrichtung von Bezirksligen mit Alterstruktur analog zu den Verbandsligen.
* Parallel dazu Konzentrierung leistungsstarker Mannschaften aller Altersklas-sen in A-Gruppen, u.a. um die Wertung der Spiele für die DTB-Jugendrangliste zu rechtfertigen.
* Angebot von „Gemischt-Mannschaften“ im Jüngstenbereich.
* Eine flexible Ersatzspielerlösung.
* Zulassung von Spielergemeinschaften.
* Dem Jugendbereich angepasste einheitliche Ordnungsgelder.
Diese WO soll, abgesehen von den allgemeinen Tennisregeln der ITF sowie der Wettspiel- und Turnierordnung des DTB, für sich alleine stehen. Sollte aber ein Punkt nicht geregelt sein, so ist in gemäß TVN-WO der Erwachsenen zu entschei-den.
1. Geltungsbereich
Die vorliegende Wettspielordnung (im Folgenden „WO“) gilt für die Turniere und für die Mannschaftswettbewerbe der Jugend auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene im Tennisverband Niederrhein (TVN).
Die Wettspiele werden nach den Tennisregeln der ITF sowie der Wettspiel- und Turnierordnung des DTB mit den nachfolgend aufgeführten Zusatzbestimmungen durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt an den Wettspielen sind grundsätzlich die dem TVN ange-schlossenen Vereine bzw. die diesen Vereinen als Mitglied angehörigen Jugendli-chen. Mit Abgabe der Meldung zur Teilnahme erkennen Verein und Jugendliche diese WO an.
2.1 Jugendausschuß, Jugendwart
Verantwortlich für das Turniergeschehen im Jugendbereich ist der TVN-Jugendausschuss.
Die Organisation der offiziellen Jugendmeisterschaften (Abschnitt 4) und der Jugendmannschaftswettbewerbe (Abschnitt 5) obliegt:
auf Verbandsebene dem Verbandsjugendausschuss
auf Bezirksebene dem jeweilige Bezirksjugendausschuss
auf Kreisebene dem jeweilige Kreisjugendausschuss
Sofern kein Jugendausschuss (JA) bestellt ist, ist dies Aufgabe des jeweiligen Jugendwartes (JW). Die besonderen Aufgaben des JA bzw. des JW hinsichtlich der Wettbewerbsorganisation gehen im Folgenden aus der WO hervor.
2.2 Wettspielleiter
Der jeweilige Jugendausschuss bzw. Jugendwart kann die Organisation der Mann-schaftswettbewerbe ganz oder teilweise auf andere Personen übertragen. Die Ju-gendwarte bzw. die anderweitig benannten Personen fungieren als „Wettspielleiter“. Der Wettspielleiter hat insbesondere folgende Aufgaben:
• Erstellung des Spielplans (Auslosung der Gruppen)
• Bekanntgabe des Spielplans
• Überwachung der Spieltermine
• Überprüfung und Auswertung der Spielberichte
• Entscheidung über beantragte Spielverlegungen.
• Verhängung von Ordnungsgeldern.
• Entscheidung über Proteste in erster Instanz.
• Überwachung, ob sich Spieler in höheren Spielklassen festgespielt haben.
• Erstellung der Abschlusstabellen.
2.3 Ranglistenbeauftragter
Der jeweilige JA benennt einen Ranglistenbeauftragten, der die Interessen der Ju-gendlichen hinsichtlich Erfassung für die DTB-Jugendrangliste wahrnimmt.
Die Ausrichter von Jugendturnieren mit Wertung für die DTB-Jugendrangliste melden die Turnierergebnisse an den Ranglistenbeauftragten des TVN.
Die ranglistenrelevanten Ergebnisse aus den Jugendmannschaftswettbewerben NL und VL sind ebenfalls an den Ranglistenbeauftragten des TVN zu melden, entsprechende Ergebnisse aus den Bezirksligen und den A-Klassen an den Ranglistenbeauftragten des zuständigen Bezirkes.
2.4 Geschäftsstellen
Sofern durch den Wettspielleiter nicht anders festgelegt, erfolgt die Korrespondenz mit den teilnehmenden Vereinen (An- und Abmeldung von Mannschaften, Bekanntgabe des Spielplans etc.) über die Verbands- bzw. Bezirksgeschäftsstellen.
Das Berichtswesen wird durch die Wettspielleiter im Detail festgelegt.
3. Allgemeine,Teilnahmebedingungen, Altersgruppen
3.1 Vereinszugehörigkeit
Gemäß Absatz 1 müssen alle Jugendlichen, die an den im Folgenden beschriebenen Wettbewerben teilnehmen, Mitglied eines Vereins sein, der wiederum dem TVN als Mitglied angeschlossen ist. Ausnahme sind Turniere mit internationaler Beteiligung sowie Turniere ohne Ranglistenwertung (siehe 4.3).
3.2 Sportärztliche Untersuchung
Alle Jugendlichen, die an den im Folgenden beschriebenen Wettbewerben teilneh-men, müssen sportärztlich untersucht sein. Verantwortlich für die regelmäßige Durchführung dieser Untersuchung (Erstuntersuchung und Nachuntersuchungen in 2-Jahresfrist) sind die Eltern (Erziehungsberechtigten).
Die Vereine sind gehalten, von ihren jugendlichen Mitgliedern einen entsprechenden Nachweis (sportärztliche Bescheinigung oder Sportgesundheitspass) zu fordern. Bei Meldung der Mannschaften sowie bei Meldung zu einem Turnier ist der Nachweis dem Verband/Bezirk/Kreis bzw. dem ausrichtenden Verein auf Verlangen vorzulegen.
3.3 Altersgruppen
Jugendliche und Nachwuchsspieler werden in folgende Altersgruppen eingeteilt:

Bei den Turnieren und den Mannschaftswettbewerben werden in der Regel je zwei Altersgruppen zusammengefasst, so dass lediglich die Konkurrenzen U18, U16, U14 U12, U10 und U8 unterschieden werden.
Bei Turnieren nach dem 30.9. werden die Konkurrenzen bereits nach den Alters-gruppen des nächsten Kalenderjahres gespielt.
4. Turniere
4.1 Offizielle Jugendmeisterschaften
Verband, Bezirke und ggf. Kreise veranstalten jährlich:
• Jugendverbandsmeisterschaften
• Jugendbezirksmeisterschaften
• Jugendkreismeisterschaften
Zum Teil finden diese Meisterschaften sowohl im Sommer als auch im Winter statt. Vorgesehen sind dabei die Konkurrenzen U18, U16, U14, U12 und U10. U18 kann mit U21 als Nachwuchsturnier zusammengefasst werden. Verantwortlich als Veran-stalter sind die in Abschnitt 3 beschriebenen Gremien. Diese bestimmen die Inhalte der Ausschreibung, insbesondere:
• die ausgetragenen Konkurrenzen
• einen Ausrichter (in der Regel einem dem TVN angeschlossenen Verein)
• Zulassungsbeschränkungen auf Basis von Qualifikation und Rangliste (Quoten)
• Ausnahmeregelungen bzgl. Teilnahme in einer höheren Altersgruppe (nur mit Einverständnis der betroffenen Jugendlichen möglich)
• Sonderregelungen bezüglich der Auslosung (z.B. Trennung der Bezirke in der ersten Runde bei den TVN-Jugendmeisterschaften)
• den Oberschiedsrichter.
4.2 Jugendturniere mit Ranglistenwertung
Die Ergebnisse zu den Meisterschaften aus 4.1 werden für die DTB-Jugendrangliste gewertet. Darüber hinaus können einzelne Vereine mit Genehmigung des Verbandes weitere Turniere veranstalten, die für die DTB-Jugendrangliste gewertet werden. Hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrags an den DTB zur Aufnahme in den jährlichen Terminkalender. Der Antrag ist bis zur jeweils festgelegten Frist über den TVN zu stellen. Der TVN kann die Genehmigung bzw. die Wertung für die DTB-Jugendrangliste insbesondere in folgenden Fällen versagen:
• Die Ausschreibung widerspricht der DTB-Turnierordnung.
• Der Termin überschneidet sich mit anderen Turnierveranstaltungen.
• Es ist kein für die Ranglistenwertung adäquates Teilnehmerfeld zu erwarten.
• Es wurden bereits zu viele entsprechende Turniere angemeldet, wobei Turniere mit Tradition Vorrang vor neuen haben.
• Eine ordnungsgemäße Abwicklung des Turniers erscheint nicht gewährleistet.
Der TVN ist befugt, über die DTB-Turnierordnung hinaus Auflagen zu machen (z.B. Höhe der Nenngelder festlegen). Ferner ist er berechtigt, bei Verstößen des Ausrichters gegen die DTB-Turnierordnung oder gegen die Auflagen des Verbandes die Ranglistenwertung auch im Nachhinein zu versagen.
4.3 Jugendturniere ohne Ranglistenwertung
Sonstige von den Vereinen durchgeführte Jugendturniere (z.B. Jugendvereinsmeisterschaften oder Stadtmeisterschaften) unterliegen vom Grundsatz her ebenfalls der DTB-Turnierordnung. Im Gegensatz zu den Turnieren aus Absatz 4.2 werden aber Gestaltungsfreiräume belassen bezüglich:
• Zulassung
• Zusammenfassung von Altersgruppen und Höherspielen (s. Abs. 4.6)
• Auslosung und Setzung
• Verkürzung der einzelnen Wettspiele (langer Satz bis 9 oder 3. Satz als Match-Tie-Break)
Diese Turniere müssen beim zuständigen Bezirk angemeldet werden; sie bedürfen aber nur dann der ausdrücklichen Genehmigung durch den TVN, wenn in einer der Konkurrenzen mehr als 4 Jugendliche teilnehmen, die auf der DTB-Jugendrangliste (Altersgruppen übergreifendende Alpha-Liste) verzeichnet sind.
Diese Turniere unterliegen nicht der Sperrklausel aus Absatz 4.5. Allerdings haben die Turniere aus Absatz 4.1 und 4.2 Vorrang. (Dies bedeutet z.B.: Ein Jugendlicher, der an den Verbandsmeisterschaften teilnimmt, darf im selben Zeitraum Vereins-meisterschaften spielen, wenn der Verein auf die Terminansetzung der Verbands-meisterschaften entsprechend Rücksicht nimmt.)
4.4 Kleinfeldtennisturniere
Für die Altersklasse U10 und jünger sollen Tennisturniere kindgerecht in Form von Kleinfeldtennis durchgeführt werden.
4.5 Sperrklausel
Jugendliche dürfen nicht an mehreren Turnieren teilnehmen, die sich zeitlich über-schneiden („konkurrierende Turniere“). Hiervon ausgenommen sind die Turniere aus Abschnitt 4.3 sowie solche Turniere, die der TVN-JA bzw. der DTB ausdrücklich als nicht konkurrierend erklärt hat.
Jugendliche dürfen zu konkurrierenden Jugendturnieren innerhalb des TVN gleichzeitig melden. Sie müssen dies jedoch dem Ausrichter gegenüber kundtun und ihre Meldung ggf. rechtzeitig zurückziehen. „Rechtzeitig“ ist grundsätzlich spätestens 2 Stunden vor der Auslosung und „nicht rechtzeitig“, wenn dies danach erfolgte und der Ausrichter beim TVN oder DTB darüber Beschwerde führt.
Sofern ein Jugendlicher gegen diese Sperrklausel verstößt, können alle seine positiven Ergebnisse, die er an den konkurrierenden Turnieren erreicht hat, aus der Ranglistenwertung gestrichen werden - weitere Maßnahmen, insbesondere im Wiederholungsfall, vorbehalten.
4.6 Höherspielen
Jugendliche sollen bei den Turnieren mit Ranglistenwertung grundsätzlich in ihrer Altersklasse spielen. Auf Wunsch können sie in der höheren Altersklasse antreten, wenn sie dort unter die Gesetzten kommen. Weitere Ausnahmen bedürfen der aus-drücklichen Genehmigung durch den TVN-Jugendausschuss.
5. Spielberechtigung in den Mannschaften
5.1 Mannschaftsmeldung
Spielberechtigt sind die Jugendlichen, die von einem dem TVN angeschlossenen Verein für eine Mannschaft gem. Abschnitt 7 gemeldet werden.
5.2 Vereinszugehörigkeit
Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass die/der Jugendliche bis spätestens 31.01. des neuen Jahres Mitglied des meldenden Vereines ist; Ausnahme: Spielergemeinschaften (s.u.).
Es ist den Jugendlichen nicht gestattet, gleichzeitig für mehrere Vereine in einer Spielsaison Mannschaftswettbewerbe zu bestreiten (vorbehaltlich Absatz 5.4). Bei Zuwiderhandlung verlieren alle beteiligten Vereine die Punkte der Spiele, an denen die/der Jugendliche teilgenommen hat
5.3 Spielerpass
Für die Spiele auf Verbandsebene und in den Bezirksligen (s. Abs. 6.2) ist die Spielberechtigung über einen gültigen, auf den Namen des Vereins lautenden TVN-Spielerpass (s. Erw. WO) nachzuweisen (abgestempelte Kopie reicht aus). Der jeweils zuständige Bezirksjugendausschuss kann diesen oder auch einen anderen Nachweis für die weiteren Spielklassen fordern.
5.4 Spielergemeinschaften
Auf gemeinsamen Antrag der beteiligten Vereine lässt der Jugendausschuss Spielgemeinschaften zu, wenn der vereinsfremde Spieler in seinem Stammverein zwar für eine Erwachsenenmannschaft gemeldet ist, der Stammverein aber nicht über eine seiner Spielstärke angemessene Jugendmannschaft verfügt.
5.5 Altersgruppenbeschränkung
Die Spielberechtigung der Jugendlichen für eine bestimmte Jugendmannschaft setzt voraus, dass die/der Jugendliche das hinsichtlich der Mannschaft jeweils zulässige Alter nicht überschritten hat.
5.6 Meldungund Einsatz von ausländischen Jugendlichen
Es dürfen zwei ausländische Jugendliche gemeldet werden, wobei die Staatszugehörigkeit auf der Meldung zu vermerken ist. Pro Spieltag und Mannschaft darf nur ein Spieler/eine Spielerin eingesetzt werden.
6. Spielklassen, Auf-und Abstiegsregelungen
6.1 Verbandsliga, Niederrheinliga
Die Niederrheinliga besteht aus einer Gruppe und die Verbandsliga aus zwei Gruppen mit bis zu acht Mannschaften. Angestrebt wird eine Gruppenstärke von je sieben Mannschaften.Es wird mit Vierermannschaften gespielt.Beim Einsatz der Spieler gilt folgende Jahrgangbeschränkung:Bei jeder Begegnung sind mindestens 2 Jugendliche im Einzel einzusetzen, die auch im Folgejahr noch Jugendliche sind.Der Gruppenerste der Niederrheinliga ist Jugendmannschaftsmeister des TVN und spielt mit den Mannschaftsmeistern der Verbände Mittelrhein und Westfalen um die NRW-Mannschaftsmeisterschaft (sofern dieser Wettbewerb ausgetragen wird). Die Gruppenletzten und- vorletzten steigen in die Verbandsliga ab.In der Verbandsliga spielen nach Abschluss der Gruppenspiele jeweils die Gruppenersten (Heimrecht) gegen die Zweiten der anderen Gruppe. Die beiden Sieger dieser Überkreuzrunde steigen in die Niederrheinliga auf.Die Gruppenletzten und -vorletzten der Verbandsliga steigen in die Bezirksligen ab. Ferner spielen die Drittletzten der beiden Gruppen in einem Entscheidungsspiel den fünften Absteiger aus (das Heimrecht wird hierbei gelost).
6.2 Bezirksliga
Jeder Bezirk bildet als oberste Konkurrenz für Mädchen und Jungen eine Bezirksliga (WBL und MBL). Diese soll aus nur einer Gruppe mit möglichst 7 Mannschaften bestehen. Die Zusammensetzung der einzelnen Mannschaften mit verschiedenen Jahrgängen entspricht der Niederrhein-/Verbandsliga.
Sieger der BL ist Bezirksmeister und Aufsteiger in die VL. Aus der VL in den Bezirk absteigende Mannschaften werden in die BL aufgenommen. Die beiden Gruppenletzten steigen ab, d.h. sie scheiden aus der BL aus. Wenn mehr als eine Mannschaft aus der VL in den Bezirk absteigt, müssen auch weitere Mannschaften aus der BL absteigen, sodass zumindest ein Aufstiegsplatz in der BL frei wird. Die vom Abstieg betroffenen Mannschaften werden über die Bezirksklassen aufgenommen.
Hiernach bleiben für die BL ein oder zwei Aufstiegsplätze, welche an die Vereine gegeben werden, die sich nach den Ergebnissen aus den Bezirksklassen hierfür besonders empfehlen. Hierzu werden Siege und Platzierungen aller Mannschaften eines Vereins in den Leistungsstufen A und B der Konkurrenzen U18, U16 und U14 nach folgendem Punktesystem bewertet:
6.3 Bezirksklassen
Die Bezirksklassen sind nach Geschlecht und den Altersgruppen U18, U16, U14, U12 und U10 aufgeteilt. Zur Bildung von Gruppen mit vergleichbarer Spielstärke werden diese Konkurrenzen noch in "Leistungsstufen" A, B, C, ... aufgeteilt. So bezeichnet z.B.:
M16 B = Jungenmannschaft U16, Leistungsstufe B
Die Angabe U16 schließt hierbei die Jugendlichen der jüngeren Altersgruppen - also U15, U14, ... - als spielberechtigt automatisch mit ein.
In U12 und U10 sind neben den Mädchen- und Jungen- noch "gemischte" Mannschaften (X12 und X10) vorgesehen. In einer X10-Mannschaft muss bei jedem Spieltag zumindest ein Junge und ein Mädchen eingesetzt werden; in einer X12-Mannschaft spielen jeweils 2 Mädchen und 2 Jungen gegeneinander.
Die Aufteilung der Mannschaften in Gruppen erfolgt entsprechend der Leistungsstufen. Empfohlen wird je nach Bedarf eine A-Gruppe, zwei B-Gruppen, vier C-Gruppen und notfalls noch vier D-Gruppen:
| A | ||||
| B | B | |||
| C | C | C | C | C |
| D | D | D | D | D |
Die Gruppenstärke soll nicht mehr als 7 Mannschaften betragen, sodass diese Struktur z.B. pro Konkurrenz bis zu 77 Mannschaften aufnehmen kann.
Der Bezirk kann im Bedarfsfall für eine Konkurrenz eine andere Gruppenstruktur wählen. Ferner kann er einzelne Konkurrenzen oder Leistungsstufen bei seinem Spielangebot auslassen. Allerdings ist die obige Bezeichnungsweise bindend.
Bei obiger Struktur ist der Sieger der A-Gruppe Bezirksmeister der jeweiligen Konkurrenz; die Sieger der B-, C und D Gruppen sind Aufsteiger nach A bzw. B bzw. C; die Gruppenletzten und -vorletzten von A und B sowie die Gruppenletzten von C steigen in die jeweils untere Leistungsstufe ab. Dies gilt vorbehaltlich anderer vom jeweiligen Bezirksjugendausschuss bekannt gemachter Auf- und Abstiegsregelungen sowie der Sonderregelungen aus Abs. 6.6.
6.4 Kreisklassen
Sofern der Bezirk in mehrere Kreise aufgeteilt ist, die ihrerseits eigene Mannschaftswettbewerbe für die Jugend organisieren, so sind die Regelungen aus 6.3 analog auf die Kreise anzuwenden. Hierbei steigen die Sieger aus den A-Gruppen der Kreise in die untere Leistungsstufe der jeweiligen Bezirkskonkurrenz auf. Diese muss hierzu entsprechend viele Gruppen aufweisen und den Abstieg in die Kreisklassen vorsehen.
Eine Kreisliga entsprechend der Bezirks- und der Verbandsliga ist nicht vorgesehen.
6.5 Gruppeneinschränkung
Ein Verein kann pro Gruppe nur eine Mannschaft stellen. Dies bedeutet, dass in der NL, der BL und den A-Gruppen, wo nur eine Gruppe vorgesehen ist, beschränkte Aufstiegsmöglichkeiten für ein und denselben Verein bestehen. Wenn z.B. ein Verein bereits eine Mannschaft in der BL-Gruppe hat, bleibt er vom Aufstieg in die BL ausgeschlossen; wenn er andererseits zugleich eine VL-Mannschaft hat und diese absteigt, so muss er einen Platz in der BL-Gruppe freigeben.
6.6 Besondere Auf- und Abstiegsregelungen, Neueinstufung
Die obigen Auf- und Abstiegsregelungen sind lediglich Empfehlungen. Der zuständige Jugendausschuss kann entsprechend der Gruppenstruktur hiervon abweichende Regelungen treffen, die vor Beginn der Spielsaison bekannt gemacht werden. Zuständig ist jeweils der abgebende JA, also z.B. für den Aufstieg von der BL in die VL der Bezirksjugendausschuss.
Darüber hinaus kann der zuständige Jugendausschuss den Aufstieg verwehren, wenn eine nach der sportlichen Regelung aufgestiegene Mannschaft im Folgejahr nicht über geeignete Spieler(innen) für die neue Klasse verfügen sollte. Hierzu ist der betroffene Verein anzuhören. Ist dieser nicht zum Verzicht bereit, so darf eine andere Mannschaft nicht allein deshalb vorgezogen werden, weil sie (z.B. aufgrund von Neuzugängen) über ein besseres Spielerpotential als der sportliche Aufsteiger verfügt; der Jugendausschuss muss vielmehr darlegen können, dass die Teilnahme in der höheren Klasse für die Mannschaft sportlich keinen Sinn macht.
Entsprechend soll der zuständige Jugendausschuss auf Antrag der Vereine auch Höher-, Nieder- und Neueinstufungen vornehmen.
7. Mannschaftsmeldungen
7.1 Meldung der Mannschaften
Alle Jugendmannschaften sind durch die Vereine für jede Saison neu zu melden. Die Meldung ist schriftlich (zusammen mit der namentlichen Meldung) bis zum 31.01 (Poststempel) an die zuständigen Geschäftsstellen bzw. Wettspielleiter zu richten.
Neue Mannschaften werden grundsätzlich in die niedrigste Leistungsstufe der jeweiligen Alterklasse eingestuft. Zieht ein Verein eine Mannschaft aus einer Konkurrenz (Altersklasse), in der er mit mehreren Mannschaften vertreten war, zurück, so wird grundsätzlich die Mannschaft der niedrigsten Leistungsstufe gestrichen. Soll eine von diesen Grundsätzen abweichende Einstufung erfolgen, so muss der Verein mit der Mannschaftsmeldung einen entsprechenden Antrag stellen (s. 6.6), wobei er sein Spielerpotential darlegt.
7.2 Namentliche Mannschaftsmeldung
Jeder Verein hat die namentliche Mannschaftsmeldung (zusammen mit der Mannschaftsmeldung) auf dem vorgeschriebenen Vordruck bis zum 15.2. (Poststempel) an die zuständige Geschäftsstelle einzusenden. Hierbei sind ggf. die Ranglisten-ID-Nummer der Jugendlichen sowie deren Einstufung auf der in Absatz 7.3 genannten DTB-Jugendrangliste mit anzugeben..
7.3 Meldung nach Spielstärke
Die Jugendlichen sind nach Spielstärke aufzuführen und zwar auf dem eigens hierfür vorgesehenen Meldebogen, wo alle spielberechtigten Jugendlichen aufzuführen sind (ein Meldebogen für alle Mädchen, ein zweiter für alle Jungen).
Jugendliche, die in einer Niederrhein-, Verbands- oder Bezirksligamannschaft als Ersatz und zugleich in einer anderen Mannschaft als Stammspieler gemeldet werden sollen, dürfen auf dem Meldebogen zweimal aufgeführt werden. In beiden Mannschaften sind sie an der ihrer Spielstärke entsprechenden Position zu nominieren; die Meldung in der Niederrhein-, Verbands- oder Bezirksligamannschaft ist dann mit einem Stern (*) kenntlich zu machen.
Sofern Jugendliche auf der TVN-Jugendrangliste in derselben Altersklasse verzeichnet sind (mit mindestens sechs gewerteten Siegen), ist die dortige Reihenfolge verbindlich. Maßgeblich ist dabei die bis zum angegebenen Stichtag gültige, Altersgruppen übergreifende vom DTB herausgegebene Liste. Sollten Jugendliche in Erwachsenen-Mannschaften gemeldet sein, so ist die dortige Reihenfolge einzuhalten. Zu beachten ist hierbei, dass die Einstufung bezüglich TVN-Jugendrangliste auch für die Erwachsenenaufstellung verbindlich ist. Allerdings kann der JA in begründeten (krassen) Fällen auf Antrag eines Vereins eine von der Jugendrangliste abweichende Reihenfolge festlegen, die dann ebenfalls für die Aufstellung im Erwachsenenbereich gültig ist.
8. Mannschaftsaufstellungen
8.1 Einzel und Doppel
Jedes Mannschaftsspiel besteht aus 4 Einzeln und 2 Doppeln. Die Einzel werden in der Rangfolge der Meldung gegeneinander gespielt. Es ist zulässig, in den Doppeln auch Spieler einzusetzen, die bei den vorangegangenen Einzeln nicht eingesetzt waren. Der in der Doppelaufstellung höchst gemeldete Spieler muss im ersten Doppel spielen.
Die Mannschaftsaufstellung ist für jedes Wettspiel, Einzel und Doppel, getrennt vorzunehmen, wobei nur gemeldete, spielberechtigte Spieler/-innen eingesetzt werden können.
Eine Mannschaft muss mit mindestens 2 Jugendlichen antreten, sonst gilt sie als nicht angetreten und hat den Wettkampf zu Null (0:2 Tabellenpunkte, 0:6 Matchpunkte, 0:12 Sätze, 0:72 Spiele) verloren.
8.2 Stamm- und Ersatzspieler
Eine Mannschaft besteht aus vier Stammspielern und den gleichzeitig zu meldenden Ersatzspielern/innen. In der NL sind drei, in der VL und BL je zwei Ersatzspieler/innen als Mindestzahl vorgeschrieben, und zwar für jede der dortigen Alterbeschränkung mindestens eine(r). In den A-Klassen sind ebenfalls mindestens zwei Ersatzspieler/innen zu melden, ansonsten zumindest eine(r).
Die Stammspieler einer jeden Mannschaft dürfen nicht in unteren Mannschaften eingesetzt werden. Spieler der unteren Mannschaften können dagegen als Ersatzspieler in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden. Beim Einsatz in NL, VL oder BL muss hierbei auf die dort bestehende, besondere Altersbeschränkung geachtet werden.
Eine weitere Einschränkung etwa in der Weise, dass bei Einsatz in der höheren Mannschaft die darüber gemeldeten Spieler am selben Tag für die untere Mannschaft nicht spielberechtigt wären, besteht ausdrücklich nicht. Ferner kann jemand als Ersatzspieler(in) in mehreren Mannschaften eingesetzt werden. Wird aber ein Ersatzspieler ein zweites Mal in ein und derselben höheren Mannschaft eingesetzt (Einzel oder Doppel), so ist er für alle nachfolgenden Spiele nur noch für diese Mannschaft und höhere spielberechtigt.
Muss ein Verein an einem Tag mit mehreren Mannschaften antreten und hat er hierzu nicht genügend Spieler zur Verfügung, so muss er die jeweils höherrangige Mannschaft gemäß der Ersatzspielerregelung komplettieren. Bei Zuwiderhandlung hat die begünstigte untere Mannschaft ihr Spiel zu Null (vergl. 8.1) verloren.
8.3 Rangfolge der Mannschaften
Zum Begriff "höhere Mannschaft" ist folgende Rangfolge festgelegt:
Niederrheinliga, Verbandsliga, Bezirksliga, Bezirksklasse, Kreisklasse;
innerhalb der Bezirks- und Kreisklassen rangiert die höhere Altersklasse vor der höheren Leistungsstufe (Beispiel: IB geht vor IIA).
9. Durchführung der Mannschaftswettspiele
9.1 Spieltermin
Die einzelnen Spieltermine werden mit dem Spielplan (Gruppenauslosung) bekannt gegeben.
Spieltag für NL und VL wird vom TVN festgelegt. Nachholtermin ist jeweils der darauf folgende Freitag. Die gegnerischen Vereine können ihren Spieltermin ohne vorherige Benachrichtigung des Wettspielleiters vorziehen.
Die Bezirke können für ihre Ligen hiervon abweichende Regelungen treffen.
Erfolgt über den Spieltag keine Verständigung, so gilt der im Spielplan ursprünglich angegebene Termin, es sei denn, der Wettspielleiter setzt einen neuen Termin ver-bindlich fest.
9.2 Spielbeginn
Der Spielbeginn wird vom TVN festgelegt.
Es können nur Spieler eingesetzt werden, die zum Zeitpunkt der Aufstellung (Einzel bzw. Doppel) anwesend sind. Evtl. Verspätungen einzelner Spieler (z.B. schulische Gründe) müssen mit dem Jugendwart des gegnerischen Vereins mindestens zwei Tage vor dem Spieltermin abgesprochen werden.
Die Einspielzeit für Einzel wie für Doppel beträgt 5 Minuten. Spätestens 15 Minuten nach Abschluss der Einzel müssen die Doppel aufgestellt sein, und spätestens 15 Minuten nach Aufstellung muss mit den Doppeln begonnen werden.
9.3 Verspätetes Eintreffen einer Mannschaft
Aufgrund der besonderen Situation der Jugendspiele unter der Woche ist ein verspätetes Eintreffen einer Mannschaft durch die andere zu akzeptieren und das Spiel aufzunehmen, wenn sich die Verspätung in einem gewissen Rahmen hält. Hierzu gilt Folgendes:Die pünktliche Mannschaft wartet mindestens eine halbe Stunde bis nach dem ursprünglich vereinbarten Spieltermin.Die verspätete Mannschaft hat sich so früh wie möglich beim austragenden Verein telefonisch anzukündigen; spätestens bis zum Ablauf der halbstündigen Wartezeit.Das Ausmaß der Verspätung (Anzahl Spieler und Minuten) ist auf dem Spielbericht zu vermerken.Der zu spät kommende Verein reicht dem Wettspielleiter binnen 7 Tage eine schriftliche Begründung für die Verspätung ein.Der Jugendausschuss kann im Nachhinein die ausgetragenen Spiele annullieren und die Begegnung als Nicht-Angetreten werten.Ferner werden am Ende der Saison die Fehlzeiten jeder Mannschaft zusammengezählt und für jede volle halbe Stunde erfolgt ein Abzug von einem Tabellenpunkt.
9.4 Spielverlegungen
Bei schlechter Witterung beträgt die Wartezeit mindestens eineinhalb Stunden, be-vor eine Spielverlegung auf den Nachspieltermin in Erwägung gezogen wird.
Wird ein Spieler vom TVN oder Bezirk anderweitig nominiert, so kann das gesamte Wettspiel oder auch nur das Einzel oder Doppel verlegt werden. Hierzu ist rechtzeitig (d.h. mindestens zwei Wochen vor dem eigentlichen Spieltermin) vom TVN, Bezirk oder Verein ein Antrag an den Wettspielleiter zu stellen, der dann in Absprache mit den betroffenen Mannschaften einen Nachholtermin festsetzt.
Alle Spielverlegungen müssen vom Wettspielleiter genehmigt werden. Prinzipiell können Spiele nur vorgezogen werden.
9.5 Platzgestellung
Der gastgebende Verein hat für einen Wettkampf für die Einzel vier und für die Doppel zwei gleichwertige Plätze zur Verfügung zu stellen. Spielen zur selben Zeit mehr als eine Mannschaft auf der Anlage, so gilt dies mit Einschränkung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze; speziell kann bei Dreiplatz-Vereinen nur auf zwei Plätzen gespielt werden.Bei schlechter Witterung oder Dunkelheit kann in beiderseitigem Einvernehmen der Wettbewerb in der Halle (zu Ende) gespielt werden.
9.6 Bälle
Der gastgebende Verein stellt für jedes Wettspiel 12 neue Bälle der mit dem Spielplan bekannt gemachten Ballmarke zur Verfügung.
9.7 Spielreihenfolge und -modus
Die Einzel beginnen bei Gestellung von vier Plätzen gleichzeitig, bei weniger Plätzen in der Reihenfolge 2, 4, 1, 3. Wenn auf einzelne Spieler/innen aus entschuldigtem Grund (s. 7.2) gewartet wird, so sind die übrigen Spiele vorzuziehen. Wenn der/die Spieler/in dann bis zur vereinbarten Zeit nicht erscheint, so werden das betroffene Spiel und alle nachrangigen Spiele für die zugehörige Mannschaft als verloren gewertet (getrennt für Einzel und Doppel).
In allen Jugendligen im Verband und in den Bezirken werden die Spiele mit zwei Gewinnsätzen ausgetragen. Der dritte Satz (im Einzel und Doppel) wird in einem Match-Tie-Break entschieden. Match-Tie-Break bedeutet ein langer Tie-Break bis 10 mit zwei Punkten Abstand.
Beim Spielstand von 6:6 wird in den ersten beiden Sätzen die Tie-Break-Regel (bis 7 Punkte mit zwei Punkten Abstand) angewendet.
9.8 Oberschiedsrichter, Betreuer
Sofern kein unabhängiger Oberschiedsrichter bestellt wird, fungiert der Mannschaftsführer der Gastmannschaft als Oberschiedsrichter im Sinne der DTB-Wettspiel-ordnung. Insbesondere meldet dieser sich mit seiner Mannschaft unmittelbar bei Eintreffen auf der Anlage bei der gastgebenden Mannschaft und sorgt für die Mannschaftsaufstellung.
In den Konkurrenzen U16 und jünger soll für jede Mannschaft ein erwachsener Betreuer zur Verfügung stehen. Dieser kann zugleich als Mannschaftsführer fungieren.
9.9 Nicht ausgetragene Spiele
Werden einzelne Spiele oder auch der gesamte Wettkampf aufgrund von Zu-Spät-Kommen, Verletzung, Verzicht oder sonstigem Grund nicht ausgetragen, so wird das jeweilige Spiel mit 6:0, 6:0 zugunsten der spielbereiten Mannschaft gewertet. Sollten beide Mannschaften nicht spielbereit sein (z.B. eine Mannschaft tritt nur mit drei Spielern an und der Vierte der anderen Mannschaft kommt zu spät), so bleiben die betroffenen Spiele mit 0:0 0:0 unbewertet. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, wo beide Mannschaften auf die Austragung der Doppel verzichten. (Doppel dürfen nicht "geschenkt" werden, da sonst nichtausgetragene Spiele in das Matchpunktverhältnis eingehen und so nach Absatz 8.1 den Tabellenstand entscheiden können.)
Das Nichtantreten ist auf dem Spielbericht im Einzelnen zu vermerken durch:
"6:0 6:0 nicht angetreten!", entsprechend der beidseitige Verzicht durch:
"0:0 0:0 beidseitig verzichtet!"
9.10 Spielbericht
Für die Spielberichtserstattung ist der gastgebende Verein verantwortlich. Soweit dies nicht über das vom Verband eingerichtete Medenspielprogramm online erfolgt, ist das für den Spielbericht vorgeschriebene Formular zu verwenden. Dieses ist voll-ständig und leserlich auszufüllen. Das Formular oder ggf. der EDV-Ausdruck ist von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben.
Die manuell gefertigten Spielberichte müssen spätestens am nächsten Werktag (Poststempel) an den zuständigen Wettspielleiter abgeschickt werden. In den unte-ren Spielklassen, d.h. ab Leistungsstufe B, kann der Wettspielleiter ein vereinfachtes Meldeverfahren zulassen, wonach die Spielberichte von den Vereinen gesammelt und erst nach Abschluss aller Gruppenspiele an den Wettspielleiter verschickt werden.
10. Wertung der Mannschaftsspiele
10.1 Tabellenstand
Jedes gewonnene Wettspiel (Einzel oder Doppel) zählt einen Matchpunkt. Der Wettkampf wird entschieden nach der Anzahl gewonnener Matchpunkte. Für eine gewonnene Begegnung erhält die Mannschaft zwei Tabellenpunkte. Bei einer unentschiedenen Begegnung (3:3 Matchpunkte) erhält jede Mannschaft einen Punkt.
Für den Tabellenstand in den Gruppen sind die Tabellenpunkte maßgebend. Haben mehrere Mannschaften dieselbe Tabellenpunktzahl, so entscheiden über die bessere Platzierung in der Gruppentabelle zunächst die Matchpunkte, dann die Sätze und dann die Spiele; dabei entscheidet jeweils zunächst die Differenz der gewonnenen und verlorenen Zähler, dann die Zahl der gewonnenen Zähler. Sind dann noch zwei Mannschaften punktgleich, so entscheidet das unter den beiden Mannschaften erzielte Spielergebnis. Bei diesem "direkten Vergleich" entscheidet nach der Matchpunktzahl, die Anzahl der gewonnenen Sätze, dann die Anzahl der gewonnenen Spiele und bei völligem Gleichstand der Sieg im 1. Doppel.
10.2 Entscheidungsspiele
Entscheidungsspiele werden im direkten Vergleich entschieden.
10.3 Wertung für die DTB-Jugendrangliste
Die Spiele der NL, VL, BL und der Bezirks-A-Klassen werden für die DTB-Jugendrangliste gewertet.
11. Anwendung des DTB-Verhaltenskodex, Spielpausen und andere Eingriffe in den Wettkampf
11.1 Grundsätzliches, Vertretung des Oberschiedsrichters
Die unter diesem Abschnitt 11 aufgeführten Eingriffe in den Wettkampf sind nur statthaft durch einen für die jeweilige Veranstaltung berufenen, ausgebildeten Oberschiedsrichter. Dieser wird grundsätzlich durch den für die Veranstaltung Verantwortlichen des Verbandes bzw. Bezirks bzw. Kreises vertreten; dies sind
* bei den Jugendmannschaftswettspielen auf Verbandsebene bzw. Bezirks- bzw- Kreisebene der Verbands- bzw. Bezirks- bzw. Kreisjugendwart sowie der jeweilszuständige Wettspielleiter
* bei den Turnieren mit DTB-Ranglistenwertung und anderen Einzelturnieren im Verbandsgebiet der Verbandsjugendwart
* bei Bezirks- bzw. Kreismeisterschaften zusätzlich der Bezirks- bzw. Kreisjugendwart.
Die genannten Personen können sich wiederum nur durch weitere Mitglieder aus den jeweiligen Gremien Vorstand, Sportausschuss oder Jugendausschuss (des TVN, des Bezirks bzw. Kreises) diesbezüglich vertreten lassen.
11.2 Anwendung des Verhaltenskodex
Bei den Turnieren aus Abschnitt 4.1 und 4.2 wird der Verhaltenskodex des DTB angewendet. Hierzu soll in der Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen und ein ausgebildeter Oberschiedsrichter bestellt werden. Dieser darf nicht der Turnierleitung angehören. Er wird wie in 11.1 beschrieben vertreten.
Eine Anwendung des Verhaltenskodex bei den Mannschaftswettbewerben ist nur durch einen unabhängigen (vom Verband bestellten) Oberschiedsrichter möglich (also z.B. nicht vom Mannschaftsführer des Gastes).
11.3 Wettkampfverschiebungen, Pausenregelung
Der in Abschnitt 11.1 beschriebene Personenkreis kann Wettkampfverschiebungen sowie Wettkampfpausen anordnen, die über die Pausenregelung der DTB-Turnier- ordnung hinaus gehen. Dies ist z.B. angesagt bei extremer Witterung (über 30° Celsius oder Ozonwarnung).
12. Ordnungsgelder
Bei Verstößen gegen diese Wettspielordnung ist der zuständige Wettspielleiter bzw. Jugendausschuss gehalten, gegen den betreffenden Verein Ordnungsgelder und ggf. weitere Maßnahmen zu verhängen. Hierzu gilt im Einzelnen: 12.1 Mangelhafter SpielberichtHierfür wird ein Ordnungsgeld von € 12.50 fällig, wenn der Spielbericht aufgrund unleserlicher, unvollständiger oder fehlerhafter Angaben ohne besonderen zusätzlichen Aufwand vom Wettspielleiter nicht verarbeitet werden kann.
12.2 Wissentlich falsche Angaben im Spielbericht
Enthält der Spielbericht falsche Angaben, die dem sportlichen Verlauf des Wettkampfs widersprechen (vergl. insbesondere Absatz 9.8), so wird ein Ordnungsgeld von € 100,- gegen beide Vereine verhängt; weitere Sanktionen vorbehalten (siehe Abs. 12.9)
12.3 Versäumnis bei der Berichterstattung
Wenn versäumt wird, den Spielbericht rechtzeitig an den Wettspielleiter zu senden oder den Wettspielleiter über eine Terminverlegung zu informieren, wird ein Ordnungsgeld von € 12.50 fällig.
12.4 Verspätetes An- oder abmelden von Mannschaften
Wenn versäumt wurde, gemäß Abschnitt 7 eine oder auch mehrere Mannschaften an- oder abzumelden, so wird ein Ordnungsgeld von € 50,- erhoben. In wie weit dabei zu spät gemeldete Mannschaften noch berücksichtigt werden können, wird vorab vom zuständigen Jugendausschuss entschieden.
Wird eine Mannschaft nach Bekanntmachung der Auslosung zurückgezogen, so wird hierfür ein Ordnungsgeld von € 125,- erhoben.
12.5 Fehler bei der Mannschaftsmeldung
Gravierende Fehler bei der Mannschaftsmeldung werden unabhängig von zu treffenden sportlichen Entscheidungen mit einem Ordnungsgeld von € 25,- geahndet. Als "gravierend" wird dabei angesehen, wenn der Fehler Auswirkungen auf die Einstufung der Mannschaft, den Wettkampfverlauf oder auf sonstige Entscheidungen hat. Hierzu zählen z.B. die falsche Angabe eines Jahrgangs oder die falsche Rangfolge bei der namentlichen Meldung entgegen DTB-Jugendrangliste oder Erwachsenenaufstellung.
12.6 Nichtantreten, Einsatz nicht gemeldeter Spieler/-innen
Das Nichtantreten einer Mannschaft zum festgelegten bzw. vereinbarten Spieltermin hat ein Ordnungsgeld von € 75,- zur Folge; gleiches gilt bei Einsatz nicht gemeldeter Spieler/-innen.
12.7 Ungenügende Platzgestellung
Stellt ein Verein für ein Mannschaftsspiel nicht die vorgeschriebene Zahl Plätze zur Verfügung, so wird ein Ordnungsgeld von € 25,- erhoben. Der Wettspielleiter kann zusätzlich das Wettspiel für den gastgebenden Verein mit 0:6 verloren werten.
12.8 Mahnung
Wird ein Ordnungsgeld binnen 4 Wochen nicht beglichen, so ergeht eine Mahnung mit € 5,- Mahngebühren.
Sollte ein Ordnungsgeld trotz Mahnung nicht beglichen werden, erfolgt ein Punktabzug von 2 Tabellenpunkten.
12.9 Weitere Maßnahmen
Bei besonderen Verstößen kann der Jugendausschuss weitere Maßnahmen festsetzen, insbesondere den Ausschluss einzelner Spieler oder Mannschaften vom Wettkampf.
13. Proteste, Beschwerden
Sollte es bei einem Wettspiel Anlass zu einem Protest geben, so ist dies auf dem Spielbericht zu vermerken.
Der Protest ist binnen einer Woche nach dem Austragungstag an den Wettspielleiter einzusenden, begleitet von der Zahlung einer Protestgebühr von € 50,-.
In erster Instanz werden Proteste vom Wettspielleiter entschieden. Gegen die Entscheidung des Wettspielleiters kann beim Jugendausschuss Beschwerde eingelegt werden. Hierbei ist eine weitere Protestgebühr von € 100,- fällig. Eine weitere Entscheidungsinstanz ist nicht vorgesehen.
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